E-Bike, Pedelec, S-Pedelec.... Was ist was? Und was darf man damit?

Mit den Bezeichnungen der elektrisch-motorisierten "Fahrräder" ist es so eine Sache. Ähnlich wie mit den neuen Corona-Regeln ab morgen, dem 11.1.2021: So langsam blickt niemand mehr durch.


"Hey, fährst jetzt doch ein E-Bike?!" Hmm, nein, eigentlich fahre ich ein Pedelec...
Die Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Rechtlich gleichen sich die Fahrzeuge kaum.

Definition

Fahrrad: Hat keinen Motor, sondern wird nur mit Muskelkraft betrieben 

Pedelec (Abkürzung für Pedal Electric Cycle): Der Motor unterstützt bis 25 km/h. Treten muss man aber schon. Rechtlich gilt es als Fahrrad.

S-Pedelec (Speed-Pedelec): Der Motor unterstützt bis 45 km/h. Treten muss man aber schon. Rechtlich ist es ein Kraftfahrzeug (KFZ).

E-Bike: Fährt bis 25 km/h auch ohne Treten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) umschreibt es als "zulassungspflichtiges Elektromofa mit Gasgriff". Rechtlich ist es ein KFZ.

S-Pedelec und E-Bike gelten als Kleinkraftrad (Krad), ergo Kraftfahrzeug (KFZ). Für beide braucht man einen Führerschein. Entweder für ein Mofa oder Klasse AM/Auto. Eine Ausnahme bildet, wer vor dem 1. April 1965 geboren ist.
Auch sind weitere Papiere erforderlich, wie z.B. eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Es besteht Helmpflicht.

(Kinder) Transport bei S-Pedelec und E-Bike

Kinderfahrradanhänger dürfen nur an ein Fahrrad/Pedelec angehängt werden. Aber nicht an ein S-Pedelec oder E-Bike, hier gilt §32a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Lastenanhänger mit entsprechender Zulassung wiederum dürfen theoretisch am S-Pedelec verwendet, mit diesen aber - wie beim Autoanhänger auch - keine Personen transportiert werden.

Und jetzt wird es lustig: Theoretisch deshalb, da es derzeit keine Anhängerkupplung mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) für S-Pedelecs gibt. Das heißt: Anbauprüfung mit Eintragung in die Betriebserlaubnis.
Außerdem darf man höchstens einen Anhänger (plus Last) ziehen, der 50% des Zugfahrzeugs wiegt. Ob das noch Sinn macht?
Achja, und falls der Anhänger das Versicherungskennzeichen verdeckt, braucht dieser ein Wiederholungskennzeichen.

Speziell für das S-Pedelec zugelassene Kindersitze dürfen allerdings verwendet werden - wenn die Kinder nicht älter als sieben Jahre sind. Helmpflicht für Fahrer:in und Passagier:in beachten - beim E-Bike muss ein Motorradhelm getragen werden.

Radwege benutzen - ja oder nein?

Es gibt Einschränkungen für E-Bike und S-Pedelec: Das S-Pedelec darf nicht auf Radwegen bewegt werden, nur auf Straßen.

Das E-Bike innerorts nur dann, wenn der Radweg entspechend für E-Bikes ausgeschildert und freigegeben ist. Außerorts darf man mit dem E-Bike aber auf Radwegen fahren.

Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land, bzw. ist es in der EU einheitlich geregelt.
Wer zum Beispiel in die nicht so ferne Schweiz fährt, darf dort mit dem S-Pedelec auch Radwege nutzen.

ÖPNV

Das Mitführen von Kraftfahrzeugen - ergo auch S-Pedelec und E-Bike - in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist generell nicht erlaubt. Es gibt regionale Ausnahmen.

Telefonieren und Saufen

Auch interessant: Wer auf dem Fahrrad oder Pedelec telefonierend erwischt wird, zahlt eine Geldbuße von €55. Auf dem S-Pedelec kostet es mindestens €100 und einen Punkt. 

Wer mit einem Promillewert von 1,5 auf dem Fahrrad/Pedelec erwischt wird, kommt nochmal davon - sofern er sich nicht auffallend negativ im Straßenverkehr verhalten hat. Der gleiche Promille-Wert bei E-Bike und S-Pedelec gilt als Straftat.

Details und Quellen

Wer sich im Detail mit dem Thema beschäftigen möchte, dem wünsche ich gute Nerven sowie viel Zeit und Motivation. ;-)

Zum Beispiel:

  • Was ein Fahrrad ist wird hier in der StVO definiert. 
  • Hier die EU Verordnung Nummer 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeug

Keine Garantie auf Vollständig-/Richtigkeit und Aktualität

Ich gebe definitiv und für kein Geld der Welt die Garantie, dass das hier alles stimmt bzw. noch aktuell ist, wenn Du das liest.
Gesetze und EU-Verordnungen ändern sich. Lobbyist:innen und Politiker:innen wechseln.

Derzeit sind 98% der elektrisch-motorisierten Zweiräder auf Deutschlands Straßen Pedelecs. Die wenigsten müssen sich also mit diesen Dingen hier beschäftigen - zum Glück! ;)
























Kommentare

  1. Hey Alltagsradlerin, vielen Dank für deinen Artikel - und generell den persönlichen und informativen Blog!

    Als SPed-Fahrer freue ich mich immer, wenn jemand sich im spedelec-unfreundlichen Deutschland die Mühe macht und über die schnellen Ebikes schreibt.

    Eine Anmerkung hätte ich allerdings noch zum Thema "Kindertransport": Die einzige Möglichkeit, dies mit einem S-Pedelec verkehrsrechtlich zu vereinbaren, besteht momentan in der Nutzung eines 45er-Lastenrads. R+M hat hier nach wie vor fast eine Monopolstellung.

    Aber, wie Du im letzten Absatz so treffend wie entmutigend schreibst: die 1-2%, die in Deutschland auf schnellen Pedelecs unterwegs sind, sorgen natürlich nicht gerade für viel Bewegung am Markt. Da sind einige unserer Nachbarländer (SUI/BE/NL) schon deutlich weiter.

    Meiner Sichtweise der unglaublich restriktiven und unlogischen verkehrsrechtlichen Situation habe ich vor geraumer Zeit auch mal einen längeren Blogbeitrag gewidmet. Natürlich hat sich seitdem nichts geändert, ist also immer noch recht aktuell:

    https://speederscorner.wordpress.com/2020/03/04/warum-das-s-pedelec-als-verkehrsmittel-nix-taugt/

    viele Grüße!

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